© "Tauffenster"-Ausschnitt, Heiner Dorkowski,

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet!

Fri, 17 Apr 2020 08:45:33 +0000 von Heiner Dorkowski

Auch an diesem Sonntag bleiben die Gotteshäuser leer. Dies ist ein Ergebnis der Krisensitzung vom Mittwoch.
Die Glaubenden haben den Verzicht auf ihre Gottesdienste mit tiefer Einsicht in die Notwendigkeit (bisher) akzeptiert. Die Kirchen sind der Corona-Krise mit phantasievoller Kreativität begegnet. Trost spenden, Mut machen aus der Quelle des Osterglaubens heraus jenseits der Kirchenmauern ist nichts Neues.
Zur Praxis des Glaubens gehört aber auch, Gottesdienst feiern! Dies garantiert das Grundgesetz mit Artikel 4, Absatz 2: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Es handelt sich um ein verbrieftes Grundrecht! Laut jüngst richterlicher Verfügung bedarf die Einschränkung dieses Grundrechts ständiger Überprüfung.
Ein weiteres Ergebnis der Krisensitzung vom Mittwoch ist: Geschäfte bis 800 m², u. a. Autohäuser,
dürfen ihre Pforten wieder öffnen. In Nordrhein-Westfalen wird dies auch für Möbelhäuser gelten. Ist  die Einschränkung eines verbrieften Grundrechts auf diesem Hintergrund noch gerechtfertigt?
Neben den Kirchen bleibt das Verbot aber auch weiterhin für Gaststätten und Restaurants bestehen. Warum gerade bei diesen? Ihren Inhabern droht der Konkurs. Notwendige Auflagen würden sicherlich erfüllt werden, wenn nur wieder Gäste bewirtet werden dürften. 
Und Kirchengemeinden? Mit tiefer Freude, großer Umsicht, zum Klang der Orgel würden und werden sie wieder Gott anrufen.
Quelle: Gemeindebrief
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